Eltern können bei Freigabe des Films ab 12 Jahren - und nur da! - die Erziehungsbeauftragung jeder volljährigen Person übertragen, wie z. B.:
Verwandte oder Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis,
Personen mit professionellem oder regelmäßigem Erziehungsauftrag.
Eltern haben auch die Möglichkeit, eine volljährige dritte Person als Erziehungsbeauftragten zu bestimmen.
Dies muss uns dann schriftlich vorliegen.